Overview: Durch die Kartellgesetznovelle 1993 wurde das ?sterreichische Kar- tellrecht, bisher "schlafender Riese" (Keinert), wachgekü?t: die Markt- verhaltenskontrolle durch das Kartellverbot (§ 18 KartG) und die Un- tersagung des Mi?brauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§ 35 KartG) werden nunmehr durch eine Marktstrukturkontrolle, n?mlich durch die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, erg?nzt. Gleichzeitig wird die bisher auf die Finanzprokuratur, die Bundeskam- mer der gewerblichen Wirtschaft, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und die Pr?sidentenkonferenz der Landwir
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