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作者: hearken    時(shí)間: 2025-3-21 17:00
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作者: INERT    時(shí)間: 2025-3-22 00:16

作者: 時(shí)代錯(cuò)誤    時(shí)間: 2025-3-22 03:53
Ricardo Gacitua,Pete Sawyer,Paul Raysonnen Bruchteil derselben. Er ist nur zwischen Ehegatten (88 602, 1249) oder Brautleuten gültig, letzterenfalls bedingt durch folgende Eheschlie?ung (HD 25. 6. 1817, JGS. 1340). Der Erbvertrag ist ein Ehepakt (8 1217 ?Erbfolge“). Die in § 1252 erw?hnte Verbücherung ist nach geltendem Grundbuchsrecht nicht m?glich.
作者: 名次后綴    時(shí)間: 2025-3-22 05:36
Schuldverh?ltnisseB spricht von ?pers?nlichen Sachenrechten“ (vgl. z. B. § 859). Der Anspruchsberechtigte hei?t Gl?ubige r, der Verpflichtete Schuldner i. e. S.; den Anspruch nennt man F orderung, die Verbindlichkeit Schul d i. e. S. Verh?lt sich der Schuldner anspruchsgem??, so leistet er, er erbringt die Leistung, erfüllt.
作者: conifer    時(shí)間: 2025-3-22 11:47
Letztwillige Verfügungen (§ 552). In einem engeren Sinn gebraucht man diesen Ausdruck für Testament, d.i. letztwillige Erbeinsetzung; alle andern letztwilligen Verfügungen nennt man Kodizi11e (§ 553). Die rechtliche Behandlung ist aber nicht sonderlich verschieden (§ 49 ITG: vgl. aber § 651 gegen § 564).
作者: Ischemia    時(shí)間: 2025-3-22 16:24
Vertr?ge auf den Todesfall (Erbvertr?ge i. w. S.)nen Bruchteil derselben. Er ist nur zwischen Ehegatten (88 602, 1249) oder Brautleuten gültig, letzterenfalls bedingt durch folgende Eheschlie?ung (HD 25. 6. 1817, JGS. 1340). Der Erbvertrag ist ein Ehepakt (8 1217 ?Erbfolge“). Die in § 1252 erw?hnte Verbücherung ist nach geltendem Grundbuchsrecht nicht m?glich.
作者: Ischemia    時(shí)間: 2025-3-22 20:18

作者: Hyperlipidemia    時(shí)間: 2025-3-22 23:58

作者: 智力高    時(shí)間: 2025-3-23 02:23

作者: Flawless    時(shí)間: 2025-3-23 06:45
Ray J. Hickey,Richard G. MartinEherecht ist der Inbegriff der die eheliche Gemeinschaft regelnden Rechts?tze. Das frühere Eherecht war konfessionell verschieden; die eherechtlichen Bestimmungen des abGB sind heute zum überwiegenden Teil durch das EG aufgehoben.
作者: 閃光你我    時(shí)間: 2025-3-23 10:04

作者: 花費(fèi)    時(shí)間: 2025-3-23 16:34

作者: 咯咯笑    時(shí)間: 2025-3-23 18:13
Rechtliches VerhaltenK?rperbewegung ist Bewegung einzelner oder aller Teile des K?rpers. Es gibt willkürliche (?freie“) und unwillkürliche Bewegungen. Willkürliche Bewegungen entstehen auf zwei verschiedene Arten:
作者: 使腐爛    時(shí)間: 2025-3-23 23:02
Sicherung der RechteVerfahrensrechtliche Sicherungsansprüche: a) Auf Exekution zur Sicherstellung (§§ 370 ff. EO); b) auf einstweilige Verfügung (§§ 378ff. EO). In diesen F?llen besteht ein Anspruch gegen die Beh?rde auf Beschaffung eines besonderen Haftungsgegenstandes.
作者: Spinous-Process    時(shí)間: 2025-3-24 05:14
EherechtEherecht ist der Inbegriff der die eheliche Gemeinschaft regelnden Rechts?tze. Das frühere Eherecht war konfessionell verschieden; die eherechtlichen Bestimmungen des abGB sind heute zum überwiegenden Teil durch das EG aufgehoben.
作者: Deduct    時(shí)間: 2025-3-24 06:42
Gesetzliche ErbfolgeGesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn und insoweit der Verstorbene keine gewillkürte Erbfolge wirksam bestimmt hat, mag eine solche Bestimmung nicht vorhanden oder ursprünglich oder nachtr?glich unwirksam sein (§§ 727 f.). Gesetzliche Erben k?nnen sein:
作者: 確定    時(shí)間: 2025-3-24 13:32
Historical Prelude and Introduction,neben ist noch der Verfügungsberechtigte zu unterscheiden, d. i. der, dessen Verhalten Verfügung über das Recht sein kann. Rechtsgenie?er, Rechtsvertreter und Verfügungsberechtigter k?nnen verschiedene Personen sein. Rechtsgenie?er des Gesellschaftsverm?gens sind alle Gesellschafter, Rechtsvertreter
作者: Trochlea    時(shí)間: 2025-3-24 17:38
Research Philosophy, Design and Methodology,zufügen mu?, von Menschen beherrschbar ist. Denn das Recht reicht begrifflich nicht weiter als die Macht des Souver?ns. Somit sind das Meer, die Sonne, der Weltenraum keine Sachen im Rechtssinn. Dagegen sind Rechte. Unternehmen, aber auch Naturkr?fte, wie Elektrizit?t, W?rme, ohne Rücksicht auf die
作者: maroon    時(shí)間: 2025-3-24 20:54
https://doi.org/10.1057/9781137396624aber verpflichtet ist, unter gewissen Voraussetzungen das Eingreifen in seine Rechtsgüter als Ersatz für die Nichterfüllung einer Pflicht — sei es auch eines andern — zu dulden, der haftet, ihn trifft die Haftung. Haftung ist also eine besondere Art von Schuld. Es gibt Schuld ohne Haftung, so bei un
作者: 表狀態(tài)    時(shí)間: 2025-3-25 01:46
Mourad Ba?ou,Francisco Barahonabarkeit an. Der Schlu? kann also auch falsch sein. Die Willenserkl?rung kann sein (vgl. § 863): a) ausdrücklich, d. i. ein Verhalten, dessen Zweck es ist, eine Zusinnnbarkeit des bestimmten Inhalts mitzuteilen; b) ?sti11schweigend“, besser: mittelbar, schlüssig, ?konkludente Handlung“: ein Verhalten
作者: filicide    時(shí)間: 2025-3-25 05:45
https://doi.org/10.1007/978-1-137-05029-8rkl?rung; für den Verlust eines absoluten Rechtes ohne Erwerb durch einen andern (Erl?schen einer zeitlichen Konzession); Verlust eines Rechts, das ein andrer erwirbt, u. zw. einfach durch Nichtausübung des Berechtigten w?hrend dieser Zeit (Verschweigung; vgl. § 392 S. 3) oder durch Ausübung des bis
作者: ostensible    時(shí)間: 2025-3-25 10:48
Xiaoqiang Tang,Zhufeng Shao,Rui Yaog von Nachteilen, Zwang. Letzteres ist Rechtsverfolgung. Die Abwehr dagegen ist Rechtsverteidigung. Sind Art und Mittel der Rechtsverfolgung nicht geregelt, also dem Verfolgenden selbst überlassen, so liegt ungeordnete Rechtsverfolgung vor. Geordnete Rechtsverfolgung ist gegeben, wenn a) wenigstens
作者: 思考而得    時(shí)間: 2025-3-25 11:51
On Rule Interestingness MeasuresB spricht von ?pers?nlichen Sachenrechten“ (vgl. z. B. § 859). Der Anspruchsberechtigte hei?t Gl?ubige r, der Verpflichtete Schuldner i. e. S.; den Anspruch nennt man F orderung, die Verbindlichkeit Schul d i. e. S. Verh?lt sich der Schuldner anspruchsgem??, so leistet er, er erbringt die Leistung,
作者: 即席演說    時(shí)間: 2025-3-25 16:39

作者: 幻想    時(shí)間: 2025-3-25 23:59
Kai Ming Ting,Zijian Zheng,Geoffrey Webben dazu (§ 91). Hausgenossenschaft ist nicht erforderlich, aber auch nicht ausreichend. Nicht zur Familie geh?ren Dienstpersonen, Lehrlinge, Bettgeher, Zimmerherrn, aber auch nicht die Lebensgef?hrtin; nur der Ehegatte und Verwandte. Ersatz für natürliche Familienbande ist das Vormundschafts-, Pfleg
作者: Indigence    時(shí)間: 2025-3-26 01:30

作者: 結(jié)構(gòu)    時(shí)間: 2025-3-26 07:20
Stefano Bistarelli,Barry O’SullivanVater; b) für Minderj?hrige ohne v?terlichen Gewalthaber, wenn nur Minderj?hrigkeit Schixtzgrund ist, der Vormund (§§ 187 f.); er bleibt aber auch, wenn die Vormundschaft verl?ngert wird; c) für beschr?nkt Entmündigte der Beistand (§ 4 EntmO); d) w?hrend des Entmündigungsverfahrens allenfalls der vo
作者: 鋸齒狀    時(shí)間: 2025-3-26 08:28
https://doi.org/10.1007/b138783stpers?nliche Rechte und Pflichten geh?ren ebensowenig zum Nachla? (vgl. auch § 548 II), wie ?ffentliche Rechte. Ein Unternehmen des Erblassers ist Nachla?bestandteil; für den übergang der etwa n?tigen Konzession gelten allerdings die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Eine juristische Person kann nic
作者: Petechiae    時(shí)間: 2025-3-26 15:58
Argument Based Contract Enforcement (§ 552). In einem engeren Sinn gebraucht man diesen Ausdruck für Testament, d.i. letztwillige Erbeinsetzung; alle andern letztwilligen Verfügungen nennt man Kodizi11e (§ 553). Die rechtliche Behandlung ist aber nicht sonderlich verschieden (§ 49 ITG: vgl. aber § 651 gegen § 564).
作者: 省略    時(shí)間: 2025-3-26 19:15

作者: 較早    時(shí)間: 2025-3-26 21:25
Personenneben ist noch der Verfügungsberechtigte zu unterscheiden, d. i. der, dessen Verhalten Verfügung über das Recht sein kann. Rechtsgenie?er, Rechtsvertreter und Verfügungsberechtigter k?nnen verschiedene Personen sein. Rechtsgenie?er des Gesellschaftsverm?gens sind alle Gesellschafter, Rechtsvertreter
作者: 不可思議    時(shí)間: 2025-3-27 01:59

作者: 變形    時(shí)間: 2025-3-27 06:18

作者: STYX    時(shí)間: 2025-3-27 09:44
Die Rechtshandlungbarkeit an. Der Schlu? kann also auch falsch sein. Die Willenserkl?rung kann sein (vgl. § 863): a) ausdrücklich, d. i. ein Verhalten, dessen Zweck es ist, eine Zusinnnbarkeit des bestimmten Inhalts mitzuteilen; b) ?sti11schweigend“, besser: mittelbar, schlüssig, ?konkludente Handlung“: ein Verhalten
作者: GLIB    時(shí)間: 2025-3-27 14:02

作者: 吸氣    時(shí)間: 2025-3-27 18:50

作者: critique    時(shí)間: 2025-3-28 01:05

作者: Collision    時(shí)間: 2025-3-28 04:34

作者: placebo-effect    時(shí)間: 2025-3-28 07:49

作者: venous-leak    時(shí)間: 2025-3-28 11:51

作者: diathermy    時(shí)間: 2025-3-28 16:40

作者: 通情達(dá)理    時(shí)間: 2025-3-28 20:12
Nachla? und Erbestpers?nliche Rechte und Pflichten geh?ren ebensowenig zum Nachla? (vgl. auch § 548 II), wie ?ffentliche Rechte. Ein Unternehmen des Erblassers ist Nachla?bestandteil; für den übergang der etwa n?tigen Konzession gelten allerdings die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Eine juristische Person kann nic
作者: Allege    時(shí)間: 2025-3-28 23:06
Letztwillige Verfügungen (§ 552). In einem engeren Sinn gebraucht man diesen Ausdruck für Testament, d.i. letztwillige Erbeinsetzung; alle andern letztwilligen Verfügungen nennt man Kodizi11e (§ 553). Die rechtliche Behandlung ist aber nicht sonderlich verschieden (§ 49 ITG: vgl. aber § 651 gegen § 564).
作者: amputation    時(shí)間: 2025-3-29 06:17
Vertr?ge auf den Todesfall (Erbvertr?ge i. w. S.)nen Bruchteil derselben. Er ist nur zwischen Ehegatten (88 602, 1249) oder Brautleuten gültig, letzterenfalls bedingt durch folgende Eheschlie?ung (HD 25. 6. 1817, JGS. 1340). Der Erbvertrag ist ein Ehepakt (8 1217 ?Erbfolge“). Die in § 1252 erw?hnte Verbücherung ist nach geltendem Grundbuchsrecht n
作者: conduct    時(shí)間: 2025-3-29 09:33
Sachenrecht aus. Ebenso hat der Sachbesitzer die Sache im eigenen, der Sachinhaber im fremden Namen (vgl. § 319). t7bt der Inhaber das Recht im Namen eines anderen aus, so ist dieser andere Besitzer. Der Besitzer übt in diesem Fall das Recht durch einen Vertreter aus. Auch vorübergehendes Ruhen der Ausübung, s
作者: narcotic    時(shí)間: 2025-3-29 12:12

作者: jeopardize    時(shí)間: 2025-3-29 16:15

作者: Antigen    時(shí)間: 2025-3-29 20:17

作者: 宿醉    時(shí)間: 2025-3-30 02:13

作者: 手工藝品    時(shí)間: 2025-3-30 06:38

作者: Melodrama    時(shí)間: 2025-3-30 11:32
Historical Prelude and Introduction,ung. Nur wenn die Rechtsordnung ausdrücklich jemand als Rechtstr?ger bezeichnet, so hei?t das, er hat alle Befugnisse des betreffenden subjektiven Rechts, die nicht besonders genommen sind. Er ist also im Zweifel Rechtsgenie?er, Rechtsvertreter und Verfügungsberechtigter, immer aber Rechtsgenie?er.
作者: ADORE    時(shí)間: 2025-3-30 15:48
Research Philosophy, Design and Methodology,m des Erben, das aber ?ffentlichrechtlichen Beschr?nkungen unterliegt. Keine Sachen sind der K?rper eines Lebenden oder seine ungetrennten Teile, z. B. das Kopfhaar. Verkauf des eigenen Haares ist, solange es mit dem K?rper verbunden ist, ein Vertrag über eine künftige Sache.
作者: 秘傳    時(shí)間: 2025-3-30 17:17

作者: agonist    時(shí)間: 2025-3-30 23:48

作者: 痛打    時(shí)間: 2025-3-31 03:47

作者: amphibian    時(shí)間: 2025-3-31 05:58

作者: Transfusion    時(shí)間: 2025-3-31 12:14
Xiaoqiang Tang,Zhufeng Shao,Rui Yaoegelt, also dem Verfolgenden selbst überlassen, so liegt ungeordnete Rechtsverfolgung vor. Geordnete Rechtsverfolgung ist gegeben, wenn a) wenigstens auch der Gegner oder b) ein Dritter, insbesondere aber c) die Rechtsordnung Art und Mittel bestimmt.
作者: 純樸    時(shí)間: 2025-3-31 16:02

作者: Femish    時(shí)間: 2025-3-31 17:43

作者: Insufficient    時(shí)間: 2025-3-31 23:04

作者: ACTIN    時(shí)間: 2025-4-1 02:16

作者: 騎師    時(shí)間: 2025-4-1 07:26

作者: Ebct207    時(shí)間: 2025-4-1 13:57
Max Bramer,Frans Coenen,Alun Preecermehe sind dagegen unehelich. Dies sogar dann, wenn kein Nichtigkeitsurteil vorliegt, aber die Unehelichkeit des Kindes über Feststellungsklage des Staatsanwalts mit Urteil festgestellt wurde. Diese Klage ist aber nur m?glich, wenn beide Gatten gestorben sind (§ 29 EG).
作者: opportune    時(shí)間: 2025-4-1 17:37
Die Rechtshandlung, das regelm??ig einen andern Zweck und nur angesichts der besonderen Umst?nde eine bestimmte Bedeutung hat; c) vereinbart, wenn nur der richtig zusinnen kann, mit dem der Erkl?rende vorher vereinbart hat, da? er sich zu dieser Erkl?rung ebendieses Verhaltens bedienen werde, z. B. bei verabredeter Schrift (Chiffre).
作者: 賞心悅目    時(shí)間: 2025-4-1 21:33
Die Zeit als Tatbestandsmerkmalher nicht Berechtigten, der nun erwirbt (Ersitzung; vgl. § 1452); Verlust der Klagbarkeit eines relativen Rechtes (Verj?hrung) oder des Rechtes selbst (Fallfrist, Pr?klusivfrist) durch Nichtausübung, ohne da? es ein andrer erwirbt.
作者: Incisor    時(shí)間: 2025-4-2 02:26





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