作者: 多產(chǎn)子 時間: 2025-3-21 21:33 作者: Defense 時間: 2025-3-22 01:19
,§?4 IVV: Ausrichtung an der Institutsstrategie, Unternehmenskultur ausrichten. § 4 IVV ist dabei im Zusammenspiel mit § 11 Abs. 1 IVV zu verstehen, dem zufolge die Grunds?tze zu denVergütungssystemen wiederum in den Organisationsrichtlinien des Instituts festzulegen sind.作者: 集聚成團 時間: 2025-3-22 06:58
,§?7 IVV: Gesamtbetrag der variablen Vergütung,iabler Vergütung nur erfolgen, wenn und soweit zu den jeweiligen Zeitpunkten die Voraussetzungen gem?? §?7 Abs. 1?S.?3 IVV erfüllt sind. Hierbei dürfte es sich um eine erhebliche Versch?rfung gegenüber der bisherigen Fassung des §?7 IVV handeln, die erst bei dem Prozess zur Bildung eines Gesamtbetra作者: BLA 時間: 2025-3-22 10:45 作者: sleep-spindles 時間: 2025-3-22 13:39
,§?13 IVV: Information über die Vergütungssysteme,pflicht. Dies stellt der Entwurf der Auslegungshilfe zu §?13 IVV auch noch einmal ausdrücklich klar, wenn sie eine Dokumentation des Beurteilungsprozesses im Hinblick auf die individuelle Leistung fordert.作者: sleep-spindles 時間: 2025-3-22 21:05 作者: Rct393 時間: 2025-3-23 01:06
Die aufsichtskonforme Auswahl externer Berater,lfall auf Rechtsanw?lte zurückgegriffenwerden. Vergütungsberater sollten dagegen ausschlie?lich für wirtschaftliche Beratung in denBereichen Benchmarking und Grading hinzugezogen werden, weil anderenfalls RDG-Verst??edrohen, die aufsichtsrechtlich, haftungsrechtlich und aus Sicht der Compliance rele作者: Fracture 時間: 2025-3-23 01:29
https://doi.org/10.1007/978-3-658-19598-4Vergütungssysteme; Bankaufsichtsrecht; Arbeitsrecht; BetrVG; Rechtsdienstleistungsgesetz; Risikotr?ger作者: 滲入 時間: 2025-3-23 09:35 作者: dissent 時間: 2025-3-23 12:59 作者: 反感 時間: 2025-3-23 15:59
Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitikbs. 5 KWG noch zwischen fixer Vergütung, variabler Vergütung und Nichtvergütung, w?hrend Abfindungen für Zwecke des §?25a Abs. 5 KWG au?en vor blieben. Nicht eindeutig klassifizierbare Vergütung schlug die IVV 2.0 im Zweifel der Fixvergütung zu.作者: 我悲傷 時間: 2025-3-23 21:21 作者: acrobat 時間: 2025-3-24 02:12 作者: ostrish 時間: 2025-3-24 03:06
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03037-7ndete variable Vergütung angemessene Ma?nahmen zu ergreifen sind, um die Unabh?ngigkeit des Urteils des Gesch?ftsleiters nicht zu beeinflussen. Konkret wird als Beispiel für eine solche Ma?nahme die Festlegung von Verfügungssperrfristen bis zum Ablauf des Mandats genannt. Hier dürfte wohl nicht das 作者: Androgen 時間: 2025-3-24 10:11 作者: irradicable 時間: 2025-3-24 14:17 作者: patriot 時間: 2025-3-24 16:25
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03037-7lfall auf Rechtsanw?lte zurückgegriffenwerden. Vergütungsberater sollten dagegen ausschlie?lich für wirtschaftliche Beratung in denBereichen Benchmarking und Grading hinzugezogen werden, weil anderenfalls RDG-Verst??edrohen, die aufsichtsrechtlich, haftungsrechtlich und aus Sicht der Compliance rele作者: 動脈 時間: 2025-3-24 23:05 作者: 合唱隊 時間: 2025-3-25 00:28
,Neuordnung der Vergütung,bs. 5 KWG noch zwischen fixer Vergütung, variabler Vergütung und Nichtvergütung, w?hrend Abfindungen für Zwecke des §?25a Abs. 5 KWG au?en vor blieben. Nicht eindeutig klassifizierbare Vergütung schlug die IVV 2.0 im Zweifel der Fixvergütung zu.作者: anaerobic 時間: 2025-3-25 07:15 作者: 的闡明 時間: 2025-3-25 08:29 作者: 聚集 時間: 2025-3-25 13:34
,§?27 IVV im Licht der Mitbestimmung,ppenweite Vergütungsstrategie festzulegen hat, ist für Zwecke des BetrVG insofern relevant, als es sich hierbei um eine Materie im Sinne von §?58 Abs. 1 BetrVG handelt, die im Falle des Bestehens eines Konzernbetriebsrats diesem gem?? zugewiesen ist (so LAG Hamm Beschluss vom 22. M?rz 2016 – 7 TaBV 50/15, Rdnr. 31, juris).作者: lavish 時間: 2025-3-25 18:58
Die Institutsvergütungsverordnung 3.0978-3-658-19598-4Series ISSN 2197-6708 Series E-ISSN 2197-6716 作者: Nibble 時間: 2025-3-25 20:21
Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik3.0 nochmals zahlreicher und vor allem auch komplexer geworden sind. Die diesbezüglichen Kernüberlegungen finden sich in Kap.?12 sowie, was die personelle Reichweite der betrieblichen Mitbestimmung anbelangt, in Kap.?5 und Abschn.?13.2.作者: 草率男 時間: 2025-3-26 03:57
Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitikbs. 5 KWG noch zwischen fixer Vergütung, variabler Vergütung und Nichtvergütung, w?hrend Abfindungen für Zwecke des §?25a Abs. 5 KWG au?en vor blieben. Nicht eindeutig klassifizierbare Vergütung schlug die IVV 2.0 im Zweifel der Fixvergütung zu.作者: Limpid 時間: 2025-3-26 07:26
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03037-7 Unternehmenskultur ausrichten. § 4 IVV ist dabei im Zusammenspiel mit § 11 Abs. 1 IVV zu verstehen, dem zufolge die Grunds?tze zu denVergütungssystemen wiederum in den Organisationsrichtlinien des Instituts festzulegen sind.作者: 熟練 時間: 2025-3-26 12:07 作者: 沒有希望 時間: 2025-3-26 13:01 作者: Entirety 時間: 2025-3-26 19:55 作者: Suggestions 時間: 2025-3-27 00:37 作者: inventory 時間: 2025-3-27 02:07
Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik§?1 Abs. 1 IVV ist weitestgehend unver?ndert geblieben. Es bleibt dabei, dass die IVV nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie auf inl?ndische Zweigstellen von Drittstaaten-Unternehmen, die Bankgesch?ft oder Finanzdienstleistungen betreiben, und für die Vergütungssysteme von deren Mitarbeitern unmittelbar anwendbar ist.作者: COMMA 時間: 2025-3-27 08:34 作者: expound 時間: 2025-3-27 12:53 作者: seroma 時間: 2025-3-27 16:45 作者: Picks-Disease 時間: 2025-3-27 20:04 作者: JUST 時間: 2025-3-28 01:25
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03037-7Die Bestimmungen betreffend Risikotr?ger wurden im Rahmen der Novellierung der IVV grundlegend überarbeitet. Allein die Ausführungen in dem Entwurf der Auslegungshilfe zu den Risikotr?ger-Vorschriften der §§?18 bis 22 IVV haben einen Umfang angenommen, der fast dem Gesamtumfang (!) der bisherigen Auslegungshilfe entspricht.作者: 粉筆 時間: 2025-3-28 03:40
,§?1 IVV: Der Anwendungsbereich der IVV,§?1 Abs. 1 IVV ist weitestgehend unver?ndert geblieben. Es bleibt dabei, dass die IVV nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie auf inl?ndische Zweigstellen von Drittstaaten-Unternehmen, die Bankgesch?ft oder Finanzdienstleistungen betreiben, und für die Vergütungssysteme von deren Mitarbeitern unmittelbar anwendbar ist.作者: 生氣地 時間: 2025-3-28 08:46 作者: Accommodation 時間: 2025-3-28 11:50 作者: 昏睡中 時間: 2025-3-28 15:39 作者: 背叛者 時間: 2025-3-28 22:24
,§?9 IVV: Vergütung in den Kontrolleinheiten,Zwar hat sich §?9 IVV inhaltlich nicht ge?ndert. Die BaFin hat §?9 IVV aber erstmals mit konkretisierenden Ausführungen in dem Entwurf der Auslegungshilfe unterlegt.作者: ethereal 時間: 2025-3-29 02:09 作者: 極為憤怒 時間: 2025-3-29 04:07 作者: Project 時間: 2025-3-29 09:31
Book 2018e etwa, was in Instituten mit Betriebsrat oder Personalvertretung der zwingenden Mitbestimmung unterliegt und deshalb durch Kollektivvereinbarung zu regeln ist und unter welchen Voraussetzungen Risikotr?ger als leitende Angestellte qualifiziert werden k?nnen. Die Mitbestimmung ist aber auch in sachl作者: 保留 時間: 2025-3-29 14:29
2197-6708 ngsverordnung und Kollektivarbeitsrecht.Aktuelle Debatte um .Im Zentrum dieses .essential.s stehen die zahlreichen Schnittstellen zwischen der IVV 3.0 und dem kollektiven Arbeitsrecht. Hier geht es um Fragen wie etwa, was in Instituten mit Betriebsrat oder Personalvertretung der zwingenden Mitbestim作者: 清楚 時間: 2025-3-29 16:55 作者: thalamus 時間: 2025-3-29 20:48 作者: 思考 時間: 2025-3-30 02:35
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03037-7ing und Grading hinzugezogen werden, weil anderenfalls RDG-Verst??edrohen, die aufsichtsrechtlich, haftungsrechtlich und aus Sicht der Compliance relevant sind unddaher unbedingt vermieden werden sollten.作者: 維持 時間: 2025-3-30 08:08
Book 2018icher Hinsicht relevant, n?mlich wenn es um die Ziehung der Grenze geht, welche Abweichungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufgrund arbeitsrechtlicher Gegebenheiten hinzunehmen sind. Das .essential. schlie?t mit einem eigenen Kapitel zur aufsichtskonformen Auswahl externer Berater.?.作者: linear 時間: 2025-3-30 11:48 作者: 柏樹 時間: 2025-3-30 15:06
,§?10 IVV: Vergütung der Gesch?ftsleiter,t wird als Beispiel für eine solche Ma?nahme die Festlegung von Verfügungssperrfristen bis zum Ablauf des Mandats genannt. Hier dürfte wohl nicht das Ende der jeweiligen turnusm??igen Bestellung gemeint sein, sondern tats?chlich der Ablauf des Mandats, d.?h. das endgültige Ausscheiden aus dem Amt als Vorstand oder Gesch?ftsführer.