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標(biāo)題: Titlebook: Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil; Peter Apathy,Andreas Riedler Textbook 2010Latest edition Springer-Verlag Vienna 2010 [打印本頁(yè)]

作者: 日月等    時(shí)間: 2025-3-21 18:54
書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil影響因子(影響力)




書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil影響因子(影響力)學(xué)科排名




書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil網(wǎng)絡(luò)公開度




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書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil被引頻次




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書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil年度引用




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書目名稱Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil讀者反饋




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作者: languid    時(shí)間: 2025-3-21 21:11
Gesellschaft bürgerlichen Rechtsie weder partei-. noch konkurs-. oder wechself?hig., kann nicht als Gesellschaft klagen oder geklagt werden., als Eigentümerin auftreten. oder eine Gewerbeberechtigung haben.. Auch Eintragung im Grundbuch., Marken-. und Patentregister ist nicht m?glich, vielmehr werden jeweils die Gesellschafter ent
作者: 千篇一律    時(shí)間: 2025-3-22 03:17

作者: MURKY    時(shí)間: 2025-3-22 07:38

作者: 廣口瓶    時(shí)間: 2025-3-22 12:43
C. Foias,A. E. Frazho,M. A. Kaashoekie weder partei-. noch konkurs-. oder wechself?hig., kann nicht als Gesellschaft klagen oder geklagt werden., als Eigentümerin auftreten. oder eine Gewerbeberechtigung haben.. Auch Eintragung im Grundbuch., Marken-. und Patentregister ist nicht m?glich, vielmehr werden jeweils die Gesellschafter ent
作者: Bureaucracy    時(shí)間: 2025-3-22 12:53

作者: 正常    時(shí)間: 2025-3-22 20:55

作者: 萬(wàn)靈丹    時(shí)間: 2025-3-22 21:32
Bürgerliches Recht III. Schuldrecht. Besonderer Teil
作者: TRAWL    時(shí)間: 2025-3-23 04:57
Tausch- und Kaufvertraggelungen des Tausches verwiesen wird (§§ 1061, 1064, 1066), ist doch der Kauf ein Sonderfall des (?lteren) Tausches. Im heutigen Wirtschaftsleben ist freilich der Kaufvertrag der bedeutendste Ver?u?erungsvertrag, weshalb er in der folgenden Darstellung im Vordergrund steht. Kauf und Tausch sind zwei
作者: 遍及    時(shí)間: 2025-3-23 07:01
Schenkungsvertragnen Willen etwas zukommen soll. Die Schenkung beruht auf der . des Schenkenden (Schenkungsabsicht), der freiwillig und ohne Gegenleistung dem Beschenkten einen Verm?genswert zuwenden will. Unentgeltliche Leistungen aus sittlicher Pflicht werden von der Rsp nicht als Schenkungen angesehen., doch wide
作者: 轉(zhuǎn)向    時(shí)間: 2025-3-23 13:42

作者: 果仁    時(shí)間: 2025-3-23 16:03
Dienstvertraggelten (§ 153 Abs 2 III. TN), viel von ihrer Bedeutung verloren haben. Deshalb und da sich das Arbeitsrecht zu einem eigenen wissenschaftlichen Fach entwickelt hat, sei für die n?here Darstellung des Dienstvertrags auf die arbeitsrechtlichen Lehrbücher. verwiesen.
作者: 注視    時(shí)間: 2025-3-23 21:50

作者: recession    時(shí)間: 2025-3-23 23:46
Verwahrungsvertragr unverbrauchbaren, . (k?rperlichen) . für bestimmte oder unbestimmte Zeit (§§ 957 ff; zB: Katzen.; Pferde.; Geld.; Pfandbriefe.; Pelzmantel.). Der Verwahrer ?erwirbt ... weder Eigentum, noch Besitz, noch Gebrauchsrecht; er ist blo?er Sachinhaber mit der Pflicht, die ihm anvertraute Sache vor Schade
作者: 加花粗鄙人    時(shí)間: 2025-3-24 06:19
Leihvertrag.; Kunstwerk.; Reitpferd.; Grundstück.; Wohnung.; Kellerbar für Werbeaufnahmen.; Wertpapiere zur Verpf?ndung.; unentgeltlicher Lizenzvertrag.). Als Realkontrakt erfordert der Vertragsschluss tats?chliche übergabe (§§ 426ff) der Sache in die Gewahrsame des Entlehners, sodass Besitzkonstitut iSd §428
作者: decipher    時(shí)間: 2025-3-24 07:29

作者: conceal    時(shí)間: 2025-3-24 13:24
Wette und Spielleatorische Element, also die Ungewissheit über den Ausgang (§1270: ?... unbekanntes Ereignis ...“). Dabei reicht entgegen dem Wortlaut des § 1270 die Ungewissheit für einen Teil, doch muss der andere Teil seine Kenntnis offenlegen, widrigenfalls der Wettvertrag wegen List anfechtbar ist (§§ 1270 S2
作者: HUMID    時(shí)間: 2025-3-24 15:44

作者: 場(chǎng)所    時(shí)間: 2025-3-24 21:23

作者: 狂怒    時(shí)間: 2025-3-24 23:59

作者: 避開    時(shí)間: 2025-3-25 05:19
Schadenersatzrecht, besonderer Teil) — berechtigt ist, ?von dem Besch?diger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern“. Sie ist stets anzuwenden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verschuldenshaftung (ad?quater Kausalzusammenhang, Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeitszusammenhang und Ve
作者: Habituate    時(shí)間: 2025-3-25 09:51
Schuldverh?ltnisse aus ungerechtfertigter Bereicherungen Anspruch auf Rückgabe oder Wertersatz einr?umt. Ob eine Verm?gensverschiebung ungerechtfertigt ist, bestimmt sich nicht nur nach den bereicherungsrechtlichen Normen, sondern nach der gesamten Rechtsordnung. Demzufolge ist etwa eine Bereicherung durch Verj?hrung oder Ersitzung gerechtfertigt, dh s
作者: Projection    時(shí)間: 2025-3-25 13:30
Gesch?ftsführung ohne Auftragg in fremde Angelegenheiten ist — nach dem Vorbild des ALR. — als Eingriff in die Freiheit des anderen. grunds?tzlich unerwünscht (§ 1035), selbst wenn sie für den Gesch?ftsherrn von Vorteil sein sollte. Vielmehr soll sich der Gesch?ftsführer um die Zustimmung des Gesch?ftsherrn bemühen (§1037). Nur
作者: Palate    時(shí)間: 2025-3-25 17:58

作者: GILD    時(shí)間: 2025-3-25 22:54

作者: 聾子    時(shí)間: 2025-3-26 01:46
0723-5097 Zahlreiche Querverweise auf die anderen B?nde des Lehrbuches.Auch in der Neuauflage ist die bew?hrte studiengerechte Aufbereitung des Lern- und Prüfungsstoffes beibehalten worden. Der Leser erh?lt nicht nur fundiertes Wissen kurz und pr?gnant vermittelt, sondern aufgrund der zahlreichen Querverweise
作者: judiciousness    時(shí)間: 2025-3-26 06:35

作者: Audiometry    時(shí)間: 2025-3-26 10:56

作者: 教義    時(shí)間: 2025-3-26 15:58

作者: finite    時(shí)間: 2025-3-26 17:03
Leihvertragalkontrakt erfordert der Vertragsschluss tats?chliche übergabe (§§ 426ff) der Sache in die Gewahrsame des Entlehners, sodass Besitzkonstitut iSd §428 nicht ausreicht. Mangels übergabe liegt Vorvertrag (§ 936) vor..
作者: GUISE    時(shí)間: 2025-3-26 22:08

作者: Salivary-Gland    時(shí)間: 2025-3-27 04:09
Gesch?ftsführung ohne Auftragn sie für den Gesch?ftsherrn von Vorteil sein sollte. Vielmehr soll sich der Gesch?ftsführer um die Zustimmung des Gesch?ftsherrn bemühen (§1037). Nur die Hilfeleistung im Notfall (§1036) ist erlaubt und wird gef?rdert, da sie die Privatautonomie des Gesch?ftsherrn nicht beeintr?chtigt, sondern seine Rechtssph?re schützt.
作者: 額外的事    時(shí)間: 2025-3-27 06:32
Schenkungsvertragrspricht dies §§785 Abs3, 940 sowie dem Recht der Schenkungsanfechtung (§ 3 AnfO, §29 IO; unten Rz17/8).. Allerdings bedarf es bei Schenkungen aus sittlicher Pflicht keines übereilungsschutzes.. Auch die Schenkung unter einer Auflage ist Schenkung, weil die Auflage keine Gegenleistung ist.
作者: boisterous    時(shí)間: 2025-3-27 10:16

作者: inconceivable    時(shí)間: 2025-3-27 15:41

作者: Grievance    時(shí)間: 2025-3-27 19:48
Schadenersatzrecht, allgemeiner Teiloraussetzungen und in welchem Umfang der Gesch?digte von einem Anderen Ausgleich für seinen Schaden begehren kann. Das Schadenersatzrecht ist in den §§1293 ff, in zahlreichen weiteren Bestimmungen des ABGB sowie in vielen Nebengesetzen geregelt.
作者: carbohydrate    時(shí)間: 2025-3-28 00:52
Schadenersatzrecht, besonderer Teilrschulden) vorliegen und es keine spezielle Grundlage für einen Ersatzanspruch gibt, und zwar bei Vertragsverletzung wie bei Delikt (Rz 13/14). Im deliktischen Schadenersatzrecht erf?hrt § 1295 Abs 1 durch Schutzgesetze, also abstrakte Gef?hrdungsverbote eine Pr?zisierung (§ 1311; Rz 13/16 und 31).
作者: jumble    時(shí)間: 2025-3-28 03:53
Textbook 2010Latest editionde des Lehrbuches wird das Verst?ndnis der Zusammenh?nge gef?rdert. Seit der Vorauflage erfolgte Gesetzes?nderungen, insbesondere das Darlehens- und Kreditrechts-?nderungsgesetz sowie das Insolvenzrechts?nderungsgesetz 2010, sind in der Neuauflage ebenso berücksichtigt wie Fortentwicklungen durch die h?chstgerichtliche Rechtsprechung..
作者: scotoma    時(shí)間: 2025-3-28 08:45

作者: 揮舞    時(shí)間: 2025-3-28 13:17

作者: 減弱不好    時(shí)間: 2025-3-28 18:06
https://doi.org/10.1007/978-88-470-1106-9n zu sichern“ (§ 958) und genie?t weder possessorischen noch petitorischen Schutz gegen Eingriffe von Dritten. Als Realkontrakt. erfordert der Vertragsschluss tats?chliche übergabe der Sache (§§ 426ff) in die Gewahrsame des Verwahrers, sodass Besitzkonstitut iSd § 428 nicht ausreicht. Mangels übergabe liegt Vorvertrag (§§ 936, 957) vor..
作者: 作嘔    時(shí)間: 2025-3-28 22:05
C. Foias,A. E. Frazho,M. A. Kaashoekoraussetzungen und in welchem Umfang der Gesch?digte von einem Anderen Ausgleich für seinen Schaden begehren kann. Das Schadenersatzrecht ist in den §§1293 ff, in zahlreichen weiteren Bestimmungen des ABGB sowie in vielen Nebengesetzen geregelt.
作者: 轉(zhuǎn)換    時(shí)間: 2025-3-29 00:19
https://doi.org/10.1007/978-3-319-57517-9rschulden) vorliegen und es keine spezielle Grundlage für einen Ersatzanspruch gibt, und zwar bei Vertragsverletzung wie bei Delikt (Rz 13/14). Im deliktischen Schadenersatzrecht erf?hrt § 1295 Abs 1 durch Schutzgesetze, also abstrakte Gef?hrdungsverbote eine Pr?zisierung (§ 1311; Rz 13/16 und 31).
作者: Cytology    時(shí)間: 2025-3-29 05:50

作者: 里程碑    時(shí)間: 2025-3-29 09:23

作者: Hla461    時(shí)間: 2025-3-29 11:28

作者: Maximizer    時(shí)間: 2025-3-29 19:17
Paul Breiding,Kathlén Kohn,Bernd Sturmfelsen etwa die §§11, 14 Abs1 und 2, §§ 15, 17, 22 und 24 Abs1 zweiter Satz und Abs2 VKrG auch Geltung für Verbraucherkreditvertr?ge, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind und am 11. Juni 2010 noch aufrecht sind (§29 Abs3 VKrG).
作者: nugatory    時(shí)間: 2025-3-29 22:26

作者: 陰謀小團(tuán)體    時(shí)間: 2025-3-30 00:33
Tausch- und Kaufvertragt Eigentum auf den Erwerber über (IV././.). Auch wenn Vertragsschluss und Erfüllung zeitlich zusammenfallen (Handkauf), besteht ein schuldrechtlicher Vertrag, dessen Verletzung insb zu Gew?hrleistung und Schadenersatz verpflichten kann.
作者: 發(fā)芽    時(shí)間: 2025-3-30 06:25
Auftragertragserrichtung) oder Dauerschuldverh?ltnis (zB Hausverwaltung) sein. Das allgemeine Auftragsrecht des ABGB wird für mehrere Berufsgruppen (RA, Notare etc) durch spezielle gesetzliche Berufsordnungen (RAO, NO etc) verdr?ngt bzw erg?nzt..
作者: Lacerate    時(shí)間: 2025-3-30 09:53
Darlehenen etwa die §§11, 14 Abs1 und 2, §§ 15, 17, 22 und 24 Abs1 zweiter Satz und Abs2 VKrG auch Geltung für Verbraucherkreditvertr?ge, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind und am 11. Juni 2010 noch aufrecht sind (§29 Abs3 VKrG).
作者: 辯論    時(shí)間: 2025-3-30 15:27

作者: 懸崖    時(shí)間: 2025-3-30 17:15
Metodi per le decisioni statistichegelten (§ 153 Abs 2 III. TN), viel von ihrer Bedeutung verloren haben. Deshalb und da sich das Arbeitsrecht zu einem eigenen wissenschaftlichen Fach entwickelt hat, sei für die n?here Darstellung des Dienstvertrags auf die arbeitsrechtlichen Lehrbücher. verwiesen.
作者: Mirage    時(shí)間: 2025-3-31 00:11





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